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   LG Bochum, 26.03.2020 - 3 KLs 40/19   

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https://dejure.org/2020,23135
LG Bochum, 26.03.2020 - 3 KLs 40/19 (https://dejure.org/2020,23135)
LG Bochum, Entscheidung vom 26.03.2020 - 3 KLs 40/19 (https://dejure.org/2020,23135)
LG Bochum, Entscheidung vom 26. März 2020 - 3 KLs 40/19 (https://dejure.org/2020,23135)
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  • BGH, 14.01.2010 - 4 StR 450/09

    Versuchter Mord durch den Wurf von schweren Steinen auf eine Autobahn (Heimtücke;

    Auszug aus LG Bochum, 26.03.2020 - 3 KLs 40/19
    Jedem vernünftig denkenden, nicht intelligenzgeminderten Menschen drängt sich bei dem Wurf eines schwergewichtigen Gegenstandes auf eine von Kraftfahrzeugen befahrenen Straße auf, dass dieses Vorgehen tödlich sein kann (vgl. auch LG Leipzig, Urteil vom 19.03.2009, 1 Ks 303 Js 13597/07, BeckRS 2009, 8639, bestätigt durch den BGH mit Urteil vom 14.01.2010, 4 StR 450/09, juris).

    Eine tödliche Gefahr für eine Vielzahl von Menschen wird zumeist nur dann bestehen, wenn dichter Verkehr herrscht und in der Folge des durch den Wurf mit dem Gegenstand unmittelbar verursachten Unfalls eine unbestimmte Anzahl weiterer Personen - also regelmäßig die Insassen anderer Fahrzeuge - tödliche Verletzungen erleiden können (BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - 4 StR 450/09 -, juris).

  • BGH, 15.05.1997 - 4 StR 118/97

    Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Mordmerkmal der "Heimtücke" -

    Auszug aus LG Bochum, 26.03.2020 - 3 KLs 40/19
    Dass die Insassen des sich einer Brücke bzw. Überführung nähernden Pkws keinen Anlass hatten, mit einem Anschlag auf ihre Person zu rechnen und infolge ihrer Arglosigkeit auch nicht in der Lage waren, dem Angriff auf ihr Leben entgegenzutreten, steht außer Zweifel (vgl. BGH, Urteil vom 15.05.1997 - 4 StR 118/97 (LG Berlin), NStZ-RR 1997, 294).

    Dass dieses Bewusstsein bei durchschnittlich intelligenten Angeklagten gegeben sein wird, kann nach der Rechtsprechung des BGH bei der bei vergleichbaren Fällen des Werfens von Steinen auf Autobahnen offen zutage liegenden Arg- und Wehrlosigkeit der Opfer nicht zweifelhaft sein (BGH, Urteil vom 15.05.1997 - 4 StR 118/97 (LG Berlin), NStZ-RR 1997, 294).

  • BGH, 09.07.2015 - 2 StR 170/15

    Verhängung von Jugendstrafe (Vorliegen von schädlichen Neigungen)

    Auszug aus LG Bochum, 26.03.2020 - 3 KLs 40/19
    Voraussetzung für die Annahme schädlicher Neigungen sind erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel, die ohne längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten begründen (vgl. BGH, Beschl. V. 09.07.2015, 2 StR 170/15, BeckRS 2015, 13667, Rz. 6 m.w.N.).
  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94

    Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus LG Bochum, 26.03.2020 - 3 KLs 40/19
    Das Vertrauen auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolgs wird in der Regel dann zu verneinen sein, wenn der vorgestellte Ablauf eines Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahe ist, dass nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann (BGH, Urteil vom 28.04.1994, 4 StR 81/94 (LG Schwerin), NStZ 1994, 483).
  • BGH, 16.08.2012 - 3 StR 237/12

    Abgrenzung von Körperverletzungsvorsatz und bedingtem Tötungsvorsatz

    Auszug aus LG Bochum, 26.03.2020 - 3 KLs 40/19
    Gleichwohl bedarf angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung die Frage der Billigung des Todes einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, in die vor allem auch die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seine Motive mit einzubeziehen sind (BGH, Urteil vom 16.8. 2012 - 3 StR 237/12 (LG Osnabrück), NStZ-RR 2012, 369, beck-online).
  • BGH, 06.11.2002 - 1 StR 382/02

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang; sichere

    Auszug aus LG Bochum, 26.03.2020 - 3 KLs 40/19
    "Im Übermaß" bedeutet, dass der Täter berauschende Mittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden (BGH, NStZ-RR 2003, 106; Fischer, a.a.O., § 64, Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 18.01.2007 - 4 StR 489/06

    Tötungsvorsatz (gefährliche Tathandlungen und mögliche Besonderheiten des

    Auszug aus LG Bochum, 26.03.2020 - 3 KLs 40/19
    Bei besonders gefährlichen Verhaltensweisen liegt nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne dabei zu Tode kommen, und dies, wenn er gleichwohl von der Tat nicht Abstand nimmt, auch billigend in Kauf nimmt (BGH, Urteil vom 18.1. 2007 - 4 StR 489/06 (LG Dortmund), NStZ-RR 2007, 141, beck-online).
  • BGH, 06.09.2007 - 4 StR 318/07

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Auszug aus LG Bochum, 26.03.2020 - 3 KLs 40/19
    Ein Absehen von der Verhängung von Jugendstrafe neben der Unterbringung liegt in solchen Fällen fern (vgl. BGH, Beschluss vom 06.09.2007, 4 StR 318/07 - juris; Beschluss vom 20.01.2016, 4 StR 573/15 - juris).
  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 367/86

    Anforderungen an die Festellung einer Ausnutzung der Arglosigkeit und

    Auszug aus LG Bochum, 26.03.2020 - 3 KLs 40/19
    Hierfür genügt es, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich dessen bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGHR StGB § 211 II Heimtücke 1; Jähnke, in: LK-StGB, 11. Aufl., § 211 Rdnr. 47).
  • OLG Hamm, 30.03.2000 - 3 Ss 214/00

    Anforderungen an die Verurteilung wegen Betäubungsmittelbesitzes in nicht

    Auszug aus LG Bochum, 26.03.2020 - 3 KLs 40/19
    Grundsätzlich kann aber bei Kapitalverbrechen - nach Erwachsenenstrafrecht ist der Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe belegt - die Schwere der Schuld im Sinne des § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG regelmäßig bejaht werden (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 30.03.2000, 3 Ss 214/00, BeckRS 2000, 05425 - unter Ziff. II.), 4.)).
  • OLG Hamm, 18.12.2002 - 2 Ss 945/02

    Vereidigung, Absehen, Unterlassen der Entscheidung, Beanstandung, Herbeiführen

  • BGH, 20.01.2016 - 4 StR 573/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

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